Beschützender Wohnbereich (Gerontopsychiatrischer Bereich)

Wir wollen mit den dementen oder psychisch veränderten, pflegebedürftigen BewohnerInnen in würdigender Weise umgehen – in einer menschlichen Umgebung und unter menschlichen Bedingungen.

Blinde Bewohnerin an der Fühlwand im Beschützten Bereich

Blinde Bewohnerin an der Fühlwand im Beschützten Bereich

Aufbauend auf unserem allgemeinen Pflegekonzept wird nachfolgend die besondere Konzeption für die Pflege und Betreuung auf dem beschützten Wohnbereich dargestellt.

Bei diesen Menschen, deren einzigartiges Personsein durch die Krankheit Demenz bedroht wird, ist die Würde ganz besonders gefährdet.

Die gerontopsychiatrische Fachpflege unseres Hauses stellt deshalb den Respekt und die Achtung der Würde dieser BewohnerInnen in den Mittelpunkt ihres Handelns.

Unsere Ziele:

  • Erhalt der Würde des Menschen mit Demenz oder psychischen Erkrankung
  • Erhalt der Lebensqualität und Lebenszufriedenheit
  • Vermittlung von Heimat und Geborgenheit und Orientierung

Diese ist gegeben durch eine freundliche Farb- und Wohnraumgestaltung, durch familiär gestaltete Gemeinschaftsräume und Sitznischen.

Der durch einen elektrischen Tür-Code gesicherte Wohnbereich bietet den BewohnerInnen die Möglichkeit, in einem behüteten Rahmen mit allen Eigenarten und Verhaltensauffälligkeiten sich „entspannt“ bewegen zu können ohne ständige Verhaltenskorrektur, Beschneidungen und Bewusstmachung von Defiziten.

Orientierungshilfen wie persönliche Türschilder, farblich ansprechende Gestaltung der Handläufe und Türklinken, immer wiederkehrende Symbole (z.B. Mohnblume) sorgen für Sicherheit und Wiedererkennung.

Beschützter Gartenbereich

Der Garten ist direkt an den Wohnbereich angeschlossen. Er ist erreichbar gegebenfalls von den Zimmern der BewohnerInnen sowie durch die Türen des Wohnzimmers, Wintergartens und des Flures.

Der Gehweg im Garten führt im Kreis, sodass keine Begrenzung entsteht. So werden auch hier Selbstständigkeit, Bewegungs-Freiheit und Funktions-Erhaltung gefördert.

Alle Pflanzen, Bäume, Sträucher sind ungiftig, bzw. tragen essbare Früchte, die jeder ernten kann, dadurch kann ebenfalls ein Bezug zum früheren Lebensumfeld vermittelt werden.

Der Garten ist Teil der »entspannten« Atmosphäre; gibt Bewegungsfreiraum mit gleichzeitigem Schutz.

Der Beschützende Garten stellt einen großen Teil der Lebensqualität unserer Bewohner dar. Er ermöglicht den Aufenthalt im Freien, das Genießen der Natur und des Wechsels der Jahreszeiten. Viele Aktivitäten, Feste und sozialen Angebote finden im Garten mit den dazugehörigen Terrassen und Pergola statt.

Leistungen
  • Die vertraglich vereinbarten allgemein gültigen Leistungen der Pflege und Betreuung sind den Bedürfnissen der BewohnerInnen des Wohnbereiches angepasst.
  • Die allgemeinen Pflegeleistungen werden von einem festen Team an MitarbeiterInnen erbracht.
  • Die medizinische Behandlungspflege wird auf der Basis ärztlicher Verordnungen durchgeführt.
Zusätzlich besondere Aufnahmekriterien für den beschützenden Wohnbereich
  • Vorliegen einer Diagnosestellung einer dementiellen / gerontopsychiatrischen Erkrankung durch den Neurologen/Psychiater
  • Vorliegen, bzw. bereits gestellter antrageines richterlichen Unterbringungs-Beschlusses aufgrund einer gesteigerten Lauftendenz oder andere Art der Selbst- oder Fremdgefährdung